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Artikel 19.03 Nr. 9 - Anwendung der Stabilitätskriterien für 1 Abteilungsstatus vor dem Kollisionsschott

Aus den Stabilitätskriterien für den 1-Abteilungsstatus nach Artikel 19.03 Nummer 9 ergibt sich, dass:
unabhängig von dem für LWL (die in der Ebene der größten Einsenkung des Schiffes gemessene größte Länge des Schiffskörpers in m) angesetzten Wert die Lecklänge immer größer als der maximale Abstand zwischen Kollisionsschott und vorderem Lot sein muss.

Laut Artikel 19.03 Nummer 9 Buchstabe a können „für den 1-Abteilungsstatus [...] die Schotte als nicht beschädigt angenommen werden, wenn der Abstand zwischen zwei benachbarten Schotten größer ist als die Länge des Lecks.“.

Die Vorpiek liegt aber nicht zwischen zwei Schotten, sondern zwischen einem Schott und dem Vorschiff.

Ist in Anwendung von Artikel 19.03 Nummer 9 Buchstabe a davon auszugehen, dass die Abteilung hinter dem Kollisionsschott gleichzeitg mit der Vorpiek geflutet wird ?.

Die Behauptung, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die hinter dem Kollisionsschott liegende Abteilung gleichzeitig mit der Vorpiek geflutet werden kann, ist für den Fall einer Frontalkollision durchaus nachvollziehbar. Dies wäre schließlich der Sinn des Kollisionsschotts.

Für die Leckrechnung gemäß Artikel/Artikel 19.03 ist der Fall der Frontalkollision jedoch unerheblich, da hier nur Seiten- und Bodenlecks betrachtet werden. Dementsprechend wäre auch das Kollisionsschott als beschädigt anzunehmen, wenn es innerhalb der Lecklänge eines Seiten- oder Bodenlecks zu liegen kommt.

Die ARBEITSGRUPPE ist zudem der Auffassung, dass die Lecklänge vom vorderen Lot aus abgesetzt (bzw. als Äquivalent zum benachbarten Schott) zu betrachten (zu messen) ist. Ein Leckfall liegt vor, wenn die Vorpiek und die hinter dem Kollisionsschott liegende Abteilung als gleichzeitig geflutet betrachtet werden.

RV/G (10) 2; RV/G (10) 45 = JWG (10) 37; RV/G (10)m 68

ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, 1-Abteilungsstatus, Kollisionsschott, Länge des Lecks