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ES-TRIN, Artikel 13.04 Nummer 5 und Artikel 13.05 Nummer 14 Buchstabe a und Nummer 15 Buchstabe a - Fest installierte Feuerlöschanlagen

Frage:

Auf welche Aspekte bezieht sich die Typgenehmigung? Wie wird die Erfüllung der Anforderungen aus der angegebenen IMO-Entschließung gewährleistet?

Antwort:

Feuerlöschanlagen, die nach Artikel 13.04 und 13.05 ES-TRIN eine Typgenehmigung benötigen, müssen nicht der gesamten angegebenen IMO-Entschließung (d. h. A.800(19), MSC/Circ. 1165 oder MSC/Circ. 1270) entsprechen. Die Anforderung beschränkt sich auf die Typgenehmigung aufgrund der IMO-Entschließung (z. B. kann die Typgenehmigung nur auf die Düsen beschränkt sein). Anzahl und Anordnung der in einem Bereich eingesetzten Düsen sollten deren im Typgenehmigungsbogen angegebenen Kapazität entsprechen.

CESNI/PT (21) 39 rev. 1
CESNI/PT (18)m 41, GERC2

CESNI Arbeitsgruppe technische Vorschriften CESNI/PT, Feuerlöschanlagen, Typgenehmigung