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Artikel 3.01 - Regeln der Schiffbautechnik

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Die ARBEITSGRUPPE stimmt darin überein, dass die Forderung des Artikels 3.01 RheinSchUO [ES-TRIN], Schiffe müssen nach den Regeln der Schiffbautechnik gebaut sein, sich nicht – wie von CESA dargelegt – auf die Bauausführung beschränkt, sondern auch für den Entwurf der Schiffe gilt.

RV/G (09)m 31 Punkt 5

ZKR Arbeitsgruppe Untersuchungsordnung, RV/G, Schiffbautechnik, Grundregel, Regeln